Impfungen für das Ausland

Geht es mit dem Hund auf Reisen in das Ausland, sind einige Impfungen zwingend vorgeschrieben. Die Einreisebestimmungen mit dem Hund richten sich dabei nach dem jeweiligen Land und können sehr unterschiedlich ausfallen. In einigen europäischen Ländern gelten jedoch einheitliche Bestimmungen, dennoch kommt es auch hier oft zu großen Unterschieden. Was Sie bei beachten müssen und welche Impfungen vorhanden sein sollten, haben wir nachfolgend einmal zusammengestellt.

Bitte beachten Sie aber auch, dass sich die Bedingungen ändern können. Einige Wochen vor der Reise mit dem Hund, sollte daher noch einmal genau geprüft werden.

Hunde Pflichtimpfungen für das Ausland

Folgende Impfungen sind generell erforderlich, wenn der Hund auf Reisen ins Ausland mitkommt, was immer häufiger der Fall ist. Dabei müssen unbedingt die Einreisebestimmungen für Tiere beachtet werden, damit die Reise nicht plötzlich abrupt endet.

Vorgaben in der EU für Hunde

In den meisten europäischen Staaten sind die Hunde Pflichtimpfungen übersichtlich und einheitlich. Die EU-Länder wie Norwegen, Frankreich, Italien oder Holland haben sich schon längst auf vierbeinige Touristen eingestellt. Das bezieht sich nicht nur auf die Unterkünfte, sondern auch auf die Einreisebedingungen für Hunde.

Wer mit seinem Hund in ein anderes EU-Land reist, benötigt dazu grundsätzlich einen EU-Heimtierausweis. Darin enthalten sind die Angaben zum Besitzer und zu dem Tier. Ganz wichtig ist natürlich die Tollwutimpfung. Diese muss vor allem zeitlich passen. Dabei muss die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor der Reise erfolgt sein. Zusätzlich muss der Hund über einen Mikrochip und eine Tätowierung gekennzeichnet sein.

Allgemeine EU-Vorgaben:

  • EU Heimtierausweis
  • Tollwutimpfung (mind. 21 Tage vor Reise)
  • Mikrochip
  • Gut lesbare Tätowierung

Nun gibt es noch zahlreiche Unterschiede in einigen Ländern. Wer mit seinem Hund nach Malta, Irland, Finnland oder Großbritannien reisen möchte, muss zusätzlich eine Impfung gegen Badwürmer vorweisen können.

Bitte achten Sie auch darauf, dass der Chip der ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen muss. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie ein entsprechendes Lesegerät dabei haben.

In Belgien herrscht zudem eine allgemeine Leinenpflicht. Generell können alle EU-Staaten durch die örtlichen Behörden bei Bedenken einen Maulkorbzwang aussprechen.

Neuer EU-Heimtierausweis

Seit 2014 gibt es den neuen EU-Heimtierausweis. Dieser unterscheidet sich zunächst nicht vom alten.

Einige Änderungen gibt es aber doch:

  • Kontaktadresse + Email des Tierarztes werden eingetragen
  • Angaben des Hundes und Aufkleber zur Tollwutimpfung werden versiegelt
  • Beschreibung des Hundes ist Pflicht
  • Angaben zum Besitzer müssen eingetragen sein
  • Alle Datumseingaben mit 4-stelliger Jahreszahl

Ältere EU-Heimtierausweise, die vor 2014 ausgestellt wurden, bleiben aber weiterhin gültig und können unverändert für die Reise mit dem Hund genutzt werden.

Reisen außerhalb der EU

Bei Reisen mit dem Hund außerhalb der EU, wird es schon schwieriger. Hier können die Unterschiede von Land zu Land sehr groß sein. EU-Nahe Länder wie die Schweiz und Liechtenstein haben die EU-Regeln übernommen.

Zu beachten ist auch, das bei der Wiedereinreise nach Deutschland, kommend aus einem Land ohne gleichgestellten Tollwutstatus (Serbien, Türkei, Montenegro, Albanien und alle nordafrikanischen Länder), bereits vor der Abreise ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden muss. Dieser kann aber in der Regel erst 30 Tage nach der Impfung erfolgen. Hier gilt also bereits frühzeitig eine Planung, damit die Reise mit dem Hund ins Ausland ohne Probleme verläuft.

Transport von Hunden

Wer mit dem Hund ins Ausland reist, sollte dabei die Transportvorschriften beachten. Hunde gelten in Deutschland aber auch in vielen anderen Ländern als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein. Dabei eignen sich sowohl entsprechende Trenngitter als auch spezielle Transportboxen. Teilweise sind auch Hundegurte eine gute Wahl.

Im Flugzeug kann der Hund mit in der Kabine reisen, wenn das Transportbehältnis dabei ein bestimmtes Gewicht nicht überschreitet. Andernfalls ist eine Unterbringung im Frachtraum notwendig. Dabei sollten spezielle Boxen verwendet werden, die deutlich mit der Aufschrift „Life Animal“ zu erkennen sind. Aber auch hier kommt es immer wieder zu Änderungen. Erkundigen Sie sich also direkt vor der Flugbuchung, welche Gesellschaft die besten Bedingungen für eine Flugreise mit dem Hund anbietet. Der Preis sollte dann Nebensache sein.

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