Hundehaftpflicht Informationen

Die Erfahrung zeigt, dass die Hundehaftpflicht bei jeder Größe und Rasse sinnvoll ist. Nicht nur bei Kampfhunden. Doch wozu ist eine Hundehaftpflicht genau gut. Die meisten Tiere sind gut erzogen und absolut nicht bösartig. Dennoch kommt es immer wieder zu Vorfällen. Versehentlich oder weil ein Hund erschreckt wird. Die Gefahr dass andere durch den Hund verletzt werden oder dieser sich bei einem Schreck losreißt und auf die Straße rennt, wo es zu einem Verkehrsunfall kommt, sind allgegenwärtig. Die Folgen können gering sein, aber ebenso gut auch schwer.

Die Hundehaftpflicht kommt sowohl für Personen- Sachschäden als auch rechtliche Kosten auf und wird damit zu optimalen Absicherung für den Halter.  In vielen deutschen Bundesländern ist die Haftpflicht für Hunde zudem mittlerweile Pflicht. Für Kampfhunde in Deutschland sowie so.

Hundehaftpflicht als wichtiger Schutz

In fast jedem Haushalt ist heute eine Haftpflichtversicherung vorhanden. Diese bietet allerdings keinen Schutz für einen Hund! Diese enthält maximal Schäden durch Kleintiere (Vögel, Hamster, etc.). Schäden, die durch einen Hund verursacht wurden, werden darüber aber nicht gedeckt. Hierfür ist direkt eine Hundehaftpflicht abzuschließen.

Halter haftet immer

In Deutschland haftet der Tierhalter grundsätzlich immer, auch dann wenn dieser keine Schuld trägt. Die Haftung bezieht sich dabei auf das gesamte persönliche Vermögen.

Ohne Versicherung haftet der Halter mit seinem gesamten Vermögen!

Fällt der Hund durch einen Schreck einen Menschen an oder läuft er unachtsam auf die Straße, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird, kann das schnell zu einem teuren Spektakel werden. Ohne eine Hundehaftpflicht muss der Halter den gesamten Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine solche Tierversicherung gar nicht teuer sein muss. Ganz im Gegenteil, bereits für kleines Geld erhalten Sie einen optimalen Schutz.

Wofür kommt die Hundehaftpflicht eigentlich auf

Die Versicherung übernimmt dabei Schäden, die durch Ihren Hund entstanden sind. Das umfasst sowohl Personen- aus auch Sachschäden. Somit erfolgt mit der Hundehaftpflicht nicht nur eine Erstattung von Kosten für Schäden und Reparaturen, sondern auch die Übernahme notwendiger medizinscher Behandlungen, die bei Personenschäden erforderlich anfallen.

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Sach- und Personenschäden sind die häufigsten Vorkommnisse. Bei den meisten Vorfällen ist der Hund ausgerissen bzw. hat sich erschreckt. Rennt er einfach auf die Straße, ist ein Verkehrsunfall gar nicht so selten. Die dabei entstehenden Kosten sind hoch. Die Hundehaftpflicht deckt diese ab.

Das schließt auch und vor allem Personenschäden ein. Wie oft kommt es vor, dass Kinder einen Hund streicheln wollen und ihn auch dabei schon einmal hauen oder ärgern. Beißt der Hund nun zu, liegt die volle Haftung beim Halter. Ebenso das damit entstehende Kostenrisiko, das nur durch eine Haftpflicht für den Hund abgedeckt werden kann.

Kommt es dann noch so schlimm, dass eine Person lebenslang invalide durch den Zwischenfall wird, muss der Halter möglicherweise lebenslang eine Entschädigung bezahlen. Ist eine Hundehaftpflicht jedoch vorhanden, trägt die Versicherung diese Kosten.

Aber auch kleinere Vorfälle werden durch die Tierhaftpflicht getragen. Sie sind zu Besuch bei einem Bekannten. Der Hund kommt mit, erschreckt sich im Wohnzimmer und stößt dabei eine teure Vase um. Die Kosten dafür werden durch die Haftpflicht für den Hund übernommen. Das gilt auch, wenn das Sofa oder der Boden beschädigt werden. Grundsätzlich für alle Schäden, die einem Dritten durch Ihren Hund entstehen.

Was sind Vermögensschäden

Vermögensschäden sind bei der Tierhaftpflicht ein Sonderfall. Diese sind nicht in jeder Versicherung abgedeckt bzw. können als Option gewählt werden. Zu verstehen sind darunter jene Schäden, die Folge eines Personen- bzw. Sachschadens sind. Ein ganz einfaches Beispiel hierfür: Ihr Hund verursacht einen Autounfall. Alle Kosten dabei werden durch die Hundehaftpflicht getragen. Nun kommt es aber zu einem Vermögensschaden, einer der Autofahrer konnte durch den Unfall nicht rechtzeitig die Bahn oder seinen Flug erreichen. Die Kosten hierfür kann er ebenfalls beim Hundehalter einklagen. Mit einer zusätzlichen Vermögensabsicherung sind auch diese Punkte über eine Tierhaftpflicht abgedeckt. Es macht also durchaus Sinn, eben auch diese Option zu wählen.

Hundehaftpflicht gleichzeitig Rechtsschutz

Nicht selten kommt es nach einem Vorfall zu vielen Diskussionen und unterschiedlichen Meinungen. Geklärt werden diese häufig vor den deutschen Gerichten, die dafür anfallenden Kosten sind beachtlich. Mit einer Hundehaftpflicht erwerben Sie zugleich einen passiven Rechtsschutz. Damit können unberechtigte Forderungen einfach abgewehrt werden. Die Haftpflicht für den Hund übernimmt auch die Gerichtskosten.

Was wird nicht übernommen

Alle Schäden (Sach- und Personenschäden) die den Halter direkt betreffen, werden nicht übernommen. Verletzt sich der Tierhalter also selbst, ist das nicht über die Hundehaftpflicht abgedeckt. Generell nur Schäden, die Dritten entstehen.

Kosten für den Tierarzt werden ebenfalls nicht abgedeckt. Hier empfehlen wir grundsätzlich eine Hundekrankenversicherung, mit dem diese Kosten abgedeckt werden können.

Welpenschutz bei der Tierhaftpflicht

Der Welpenschutz wird in der Regel auch von guten Hundehaftpflicht Anbietern angeboten. Dabei handelt es sich um einen erweiterten Schutz in den ersten Monaten von Welpen. Kommt es während dieser Zeit zu einem Schaden, decken viele Hundehaftpflicht Versicherungen das mit ab. Bei anderen Anbietern kann es einfach als Option gebucht werden.

Schutz im Ausland

Die Hundehaftpflicht bieten auf Wunsch auch vollen Schutz im Ausland. In einigen Verträgen ist diese Absicherung bereits enthalten, in anderen kann es als Zusatzschutz gebucht werden. Wer häufiger in Beisein seines Hundes in das Ausland reist, sollte diese Absicherung unbedingt beachten.

Deckungssumme bei einer Tierhaftpflicht wählen

Eine Frage, die sich vielen Tierhaltern stellt. Die Deckungssumme ist dabei maßgebend und eigentlich der zentrale Punkt bei jeder Hundehaftpflicht. In der Regel kann der Versicherungsnehmer die Deckungssumme frei wählen oder verschiedene Höhe selbst auswählen. Schnell wird eine zu niedrige Summe ausgewählt, um die Police insgesamt kostengünstig zu halten. Das kann jedoch ein Fehler sein. Kommt es zu einem Personenschäden, werden niedrige Deckungssummen oft ausgereizt. Reicht die vereinbarte Deckung in der Tierhaftpflicht nicht aus, trägt der Tierhalter die volle Differenz aus seinem Privatvermögen. Wir raten daher, die Summe auf mindestens 5 Millionen vertraglich festzuschreiben.

Deckungssumme sollte mindestens 5 Millionen betragen!

Das hört sich nach einer enormen Summe an. Bei Personenschäden kann aber genau dieser Betrag schnell erreicht werden. Vor Vertragsabschluss sollte daher immer der direkte Fokus zu der Deckungssumme fallen.

Selbstbeteiligung als Option bei einer Hundehaftpflicht

Wie auch bei anderen Versicherungen kann ebenso bei einer Tierhaftpflicht eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Ein Muss ist das nicht. Eine Selbstbeteiligung bei einer Haftpflicht für Hunde führt in der Regel dazu, dass die Policen Beiträge sinken. Im Schadensfall können aber dadurch die Kosten für den Halter steigen.

Eine Hundehaftpflicht ist ein wichtiger Baustein

Wer einen Hund hält, sollte nicht nur über eine Hundekrankenversicherung verfügen, sondern auch über eine Haftpflicht für Tiere. Unabhängig davon, ob diese im Bundesland Pflicht ist. Aus unserer Kenntnis ist die Hundehaftpflicht in folgenden deutschen Bundesländern noch keine Pflicht: Bremen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern. Aber selbst in diesen Bundesländern müssen zum Beispiel Kampfhunde versichert werden.

Generell macht die Hundehaftpflicht immer Sinn. Sie entlastet und bietet finanzielle Sicherheit im Falle eines Falles. Auch ein noch so gutmütiger Hund kann bei einem Schreck Personen- und Sachschäden verursachen, die der Halter zu bezahlen hat (sofern keine Tierschutzversicherung besteht).

Datenschutz-Center

Allgemein

Allgemeine Cookies zur Wahrung grundlegender Funktionen dieser Website.

gdpr
_ga,._gat,_gid