Verhalten im Schadensfall

Sollte es einmal zu einem Unfall kommen oder das geliebte Haustier erkranken, ist es ratsam immer die wichtigsten Details zur Versicherung parat zu haben. Wir empfehlen hierfür eine Art Spickzettel mit folgenden Daten:

  • Versicherungsgesellschaft
  • Kontaktnummer / Email
  • Versicherungsnummer

Mit diesen Daten sind Sie im Notfall immer gut ausgestattet. Kommt es zu einer teuren Operation oder generell Behandlung beim Tierarzt, reichen diese Daten oftmals aus, damit er mit der Tierversicherung die einzelnen Details besprechen kann und die Kostenübernahme geklärt wird. Das kann auch insofern wichtig sein, damit Sie als Halter beim Tierarzt erst gar nicht in Vorleistung gehen müssen.

Tierhaftpflicht – Vorgehensweise

Die meisten Tierversicherungen im Haftpflichtbereich bieten mittlerweile die einfache Schadensmeldung online an. Dafür steht ein Formular bereit in dem alle relevanten Daten übertragen werden können.

Sehr wichtig!
Entsteht durch Ihr Haustier ein Sach- und/oder Personenschaden notieren Sie sich am besten alle Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) der geschädigten Person. Hilfreich ist das, wenn Sie sich den Ausweis zeigen lassen. Der Unfallhergang (falls keine Polizei vor Ort) sollte kurz beschrieben und skizziert werden (dieses sollte auch vom Geschädigten gegengezeichnet werden). Bilder (z.B. mit dem Smartphone) können auch hilfreich sein.

Generell raten wir dazu, mögliche Zeugen auch schriftlich festzuhalten. Sollte es später zu Problemen kommen, kann ein Zeuge durchaus für Sie als Halter relevant sein.

Keine Zahlungen vornehmen

Ganz wichtig: Nehmen Sie grundsätzlich nie selbst Zahlungen an geschädigte Personen vor. Das alles regelt Ihre Tierhaftpflicht. Es gibt oft den Trick, das angeblich geschädigte Personen (so in Zusammenhang mit einem Hund) gegen Barzahlung auf den Ruf der Polizei verzichten wollen.- Lassen Sie sich nicht darauf ein! Wenn ein berechtigter Anspruch besteht, regelt das Ihre Tierhaftpflicht. Sollte ein unberechtigter Anspruch erhoben werden, weht die Versicherung diesen ebenfalls für Sie ab und übernimmt die Rechtskosten.

Tierkrankenversicherung – Im Schadensfall

Bei höheren Tierarztkosten kann die Tierkrankenversicherung meist die Zahlung auch direkt an den Tierarzt übernehmen. Sie müssen dann nicht in Vorleistung gehen. Zu zahlen wäre dann nur noch die Selbstbeteiligung.

Andernfalls bei kleineren und/oder regulären Behandlungen, können die Kosten auch später direkt bei der Tierkrankenversicherung eingefordert werden. Auch hierfür steht oft –je nach Versicherung- ein Onlineportal zur Verfügung. Die Arztrechnung kann dann einfach per Email, Fax oder postalisch eingereicht werden. Der Ausgleich (abzgl. einer möglich vereinbarten Selbstbeteiligung) erfolgt in nur wenigen Tagen.

Tiernotruf – Tiernotdienst 24 Stunden

In jeder Stadt stehen Tierärzte auch außerhalb der normalen Sprechstunden, sowie am Wochenende und Feiertagen auf Abruf bereit. Teilweise gibt es auch einen mobilen Tiernotdienst, wobei der Tierarzt dann gegen Aufpreis direkt zum Halter nach Hause kommt.

Für jede Stadt gibt es immer wieder wechselnde Tiernotdienste (zwischen den Ärzten). Meistens steht dafür in der jeweiligen Stadt eine Internetseite zur Verfügung, auf denen für jede Woche die abrufbaren Tierärzte verzeichnet sind. Wir raten dazu, diese Internetseite fest im Lesezeichenordner einzuspeichern, falls einmal etwas außerhalb der normalen Sprechzeiten passieren sollten.

Wie finde ich den Tiernotruf

In der Regel finden Sie den Tiernotdienst in Ihrer Stadt ganz einfach. Suchen Sie einfach über Google: Tiernotdienst XXX (XXX steht hierbei für Ihre Stadt, einfach ergänzen). Den Link zum Tiernotdienst sollte jeder Halter immer kennen!

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