Tierhalterhaftpflicht

Wer sein Leben bewusst mit dem Hund, dem Pferd oder einer Katze genießen möchte, sollte hierbei auch über eine Tierhalterhaftpflicht nachdenken. Natürlich sind die meisten Hunde gut erzogen, so dass sie nicht einfach auf die Straße rennen oder andere Menschen anfallen. Doch ein Schreck kann ausreichen, um den Hund in Bewegung zu setzen oder, um auf Abwehrhaltung zu einem Menschen zu gehen.

Am Ende stellt sich bei den entstandenen Sach- und Personenschäden nicht die Frage, warum es passiert ist oder wie. Nach dem deutschen Gesetz haftet der Hundehalter (generell jeder Tierhalter) für alle entstandenen Schäden. Unabhängig davon, ob ihn direkt ein Verschulden trifft oder nicht. Der Tierhalter haftet somit mit seinem gesamten privaten Vermögen für jeden Schaden, den sein Hund, sein Pferd oder seine Katze verursacht hat. Ohne eine gute Tierhalterhaftpflicht kann das schnell zu finanziellen Problemen oder zum Aus führen.

Tierhalterhaftpflicht schützt vor hohen Schäden

Ob klein oder groß, die Schäden werden durch die Tierhalterhaftpflicht getragen. Dazu gehören auch gerichtliche Auseinandersetzungen. Fordert eine Partei einen zu hohen Schaden ein oder ohne Grund, springt die Tierhalterhaftpflicht ebenfalls ein und übernimmt die anfallenden Kosten für die Verteidigung vor Gericht.

Viel wichtiger ist aber die Kostenübernahme bei den sonstigen Schäden. Sowohl für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Und gerade diese können nicht unerheblich sein und so manchen Halter an seine finanzielle Grenze oder sogar ans Aus bringen. Denn die Haftung besteht für das gesamte private Vermögen, sofern keine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen wurde.

Der Abschluss sollte immer frühzeitig erfolgen. Also entweder mit der Geburt eines Pferdes oder eines Hundes oder eben mit der Anschaffung des Tieres. Nur so erhalten Sie von Anfang an einen vollwertigen Schutz ohne Angst vor den finanziellen Risiken.

Katze und Kleintiere bilden Ausnahme

Bei einer Katze (sowie auch bei den meisten Kleintieren) sind viele Vorfälle bereits durch die private Haftpflichtversicherung in Deutschland abgedeckt. Dennoch sollte jedoch immer genau kontrolliert werden, welche Leistungen und welcher Schutz geboten wird. Reicht dieser hingegen nicht aus (das kann oft bei Freigängern sein), sollte ein Blick auf die Tierhalterhaftpflicht für Katzen erfolgen.

Kombinieren mit Tierkrankenversicherung

Generell empfehlen wir die Tierhalterhaftpflicht einfach mit einer Krankenversicherung für Hunde, Katzen oder Pferden zu kombinieren. Damit haben Sie als Halter vollen Schutz und es entfällt das hohe finanzielle Risiko. Egal ob das Haustier irgendwo einen Unfall verursacht oder schnell eine kostspielige Operation benötigt. Sie haben in jedem Fall einen absoluten Schutz für das eigene finanzielle Risiko, wodurch Sie sich ganz Ihrem Liebling widmen können.