Deckungssummen – Was ist wichtig

Bei jeder Versicherung, so auch bei den Tierversicherungen, spielen Deckungssummen eine wichtige und entscheidende Rolle. Viele Anbieter nutzen dafür weitere Begriffe. In der Tierkrankenversicherung lassen sich als Ersatz für die Deckungssummen beispielsweise Höchstleistungswerte oder maximale Leistungsgrenzen finden. Vor einem Abschluss, können Sie bei uns zu jeder Versicherungsart einen Vergleich vornehmen, damit am Ende ohne großen Aufwand der beste Tarif ermittelt werden kann. So gelangen Sie am einfachsten zu der wirklich optimalen Absicherung für Ihren Liebling und Ihren Geldbeutel.

Was Sie bei der Deckungssumme bzw. den Leistungsgrenzen beachten sollen haben wir einmal kurz zusammengefasst.

Deckungssummen bei der Tierhaftpflicht

Eine Haftpflicht sollte immer mit hohen Deckungssummen ausgestattet werden. Natürlich könnte man nun davon ausgehen, dass ein kleines Tier, ein Hund oder eine Katze, im Wesentlichen keine großen Schäden anrichten.

Halter haftet für alle Schäden

Prozentual sind die wirklich großen Schäden zwar nicht selten, kommen aber bei diesen Tieren zum Glück nicht häufig vor. Doch wenn es passiert, hat der Halter ein Problem. Nach deutschem Recht, haftet er immer für jeden Schaden, der durch sein Tier verursacht wurde.

Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro wählen

Dieser Punkt begründet, warum eine Tierhaftpflicht so wichtig ist. Unbegrenzte Deckungssummen oder Summen um die 5. Millionen Euro machen hier vor allem bei Hunden und Pferden Sinn, aber auch bei Katzen, die Freigänger sind. Warum?- Ein Beispiel soll das erläutern.

  • Beispiel Hund:

Ihr Hund reißt sich von der Leine los (z.B. durch einen Schreck), rennt dadurch auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden. Der Halter haftet, unabhängig davon, weswegen sich der Hund erschreckt hat. Besonders bei Personenschäden können die Schadensersatzforderungen in die Höhe steigen, oft sogar lebenslang anhalten. Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kommt es leicht zu einem Schaden in Millionenhöhe. Reicht die Deckungssumme in der Tierhaftpflicht nicht aus, muss der Halter mit seinem privaten Vermögen den Rest abdecken.

  • Beispiel Katze:

Obiges Beispiel gilt auch für eine Freigänger Katze, die einfach über die Straße läuft, ein Autofahrer bremst, wodurch es zu einem Verkehrsunfall kommt. Der Halter ist in diesem Fall haftbar.

Das gleiche gilt, wenn die Freigänger-Katze sich auf der Motorhaube sonnt und danach Kratzer zu entdecken sind. Auch hier haftet der Halter.

  • Beispiel Pferd:

Hier übernimmt die Pferdehaftpflicht ebenfalls die Schäden, die durch das Pferd angefallen sind. Dabei kann es leicht zu einer Beschädigung auf der Weide, im Stall oder auch beim Ausritt (Verkehrsunfall) kommen. Die Schäden sind dabei oft nicht zu kalkulieren. Eine unbegrenzte Deckung oder eine Deckung um die 5. Millionen sollten daher überlegt werden.

5 Millionen Euro als Deckungssumme Maßstab

Reicht die Deckungssumme nicht aus, haftet der Halter für den Rest mit seinem privaten Vermögen. Besonders bei Folgepersonenschäden, kann das leicht passieren. Wir raten daher, dazu die Deckungssumme auf mindestens 5 Millionen Euro zu vereinbaren oder höher. Oft macht die unbegrenzte Deckung Sinn, vor allem bei Pferden. Viele Anbieter offerieren für eine Tierhaftpflicht Deckungssummen von 1 – 10 Millionen Euro oder höher, gelegentlich auch unbegrenzte Summen.

Neben den regulären Personen- und Sachschäden haftet der Halter auch für Vermögensschäden, die ebenfalls über die Tierhaftpflicht abgedeckt werden können. Dabei handelt es sich oft um sogenannte Folgeschäden. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, wodurch ein Beteiligter seinen Flug verpasst, muss der Halter auch für diese Kosten (Vermögensschäden) aufkommen.

Kleintiere wie Hamster und Co.

Macht eine Tierhaftpflicht für Hamster und andere Kleintiere Sinn? Nein. Hier können zwar auch Schäden entstehen, bei Kleintieren sind diese aber durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

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