Sonderkündigungsrecht

Auch bei Tierschutzversicherungen haben Sie unter bestimmten ein Sonderkündigungsrecht, das Sie in Anspruch nehmen können. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie einen Vertrag über einen längeren Zeitraum abgeschlossen haben. Wie Sie dieses nutzen können und worauf Sie dabei bei der Tierschutzversicherung achten müssen, haben wir nachfolgend aufgeführt.

Sonderkündigungsrecht – So geht es

Durch ein Sonderkündigungsrecht, können Sie beispielsweise eine Tierschutzversicherung (aber auch jede andere Versicherung!) fristlos kündigen. Selbst dann, wenn ein anderes Kündigungsziel vereinbart oder ein mehrjähriger Vertrag abgeschlossen wurde. Das Sonderkündigungsrecht bezieht sich aber nicht nur auf Versicherungen, sondern generell auf jeden Vertrag (Handy, Internet, etc.).

Maßgabe in Deutschland ist dafür zum Beispiel der § 314, Abs. 1 BGB. Demnach können Verträge immer dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn das Vertragsverhältnis für eine der beiden Parteien unzumutbar ist.

Dazu gehören zum Beispiel

  • Besondere Ereignisse
    Kommt es zu einem Todesfall des Tieres kann nach diesem Paragraph der Vertrag in aller Regel mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
  • Bei Vertragsänderungen
    Auch bei Vertragsänderungen hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. So zum Beispiel, wenn die Prämie angehoben werden soll. Stimmt der Versicherungsnehmer dieser Preiserhöhung nicht zu, kann der die Tierschutzversicherung fristlos kündigen. Eine außerordentliche Kündigung kann auch dann gegeben sein, wenn die AGB zur Versicherungen verändert werden. Generell immer dann wenn die Beiträge nach oben angepasst wird und/oder die Selbstbeteiligung erhöht werden soll, ohne das sich an den Leistungen selbst etwas ändert.

Außerordentliche Kündigung – Die Fristen

Um wirklich fristlos kündigen zu können, müssen Sie nun genau die gesetzlichen Fristen beachten. Für ein Sonderkündigungsrecht gilt immer eine Frist von 4 Wochen. Sobald die Änderungen (siehe oben in den Beispielen) bekannt gemacht werden (meistens durch ein Anschreiben an den Versicherungsnehmer), kann eine außerordentliche Kündigung innerhalb von 4 Wochen erfolgen!

Weitere Ausnahme bei einer Tierhaftpflicht

Haben Sie eine Tierhaftplicht abgeschlossen, gibt es hier eine weitere Ausnahme für eine außerordentliche Kündigung. So können Sie die Tierhaftpflicht immer nach einem Schadensfall kündigen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dieser Schaden von der Versicherung reguliert wurde oder nicht!

Tierschutzversicherungen – Wie sollte ich kündigen

Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte diese immer schriftlich erfolgen. Generell ist das auch per Email möglich. Sicherheit bietet eine solche Kündigung aber nur, wenn Ihnen diese auch schriftlich bestätigt wird. Ist das nicht der Fall, kommt es später immer wieder zu Problemen beim Nachweis.

Wir raten daher dazu, die Kündigung per postalische Zustellung (Einschreiben) vorzunehmen. Hier reicht in der Regel ein Einwurf Einschreiben aus. Denken Sie dabei aber immer an einen Beweis. Am besten ist ein Zeuge, der später bei Zweifelsfällen nachweisen kann, dass Sie das Kündigungsschreiben in den Briefumschlag gelegt und in den Postbriefkasten geworden haben. Oder eine kurze Fotografie mit Datumsvermerk. Alternativ kann auch ein Einschreiben mit Rückschein ausgewählt werden.

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