Blick auf die Pferde Tierhalterhaftpflicht

Immer wieder werden wir gefragt, welche Leistungen bei der Pferde Tierhalterhaftpflicht eigentlich eingeschlossen sind bzw. sein sollten. Gelegentlich finden sich auch Fragen, ob eine Halterhaftpflicht für Pferde überhaupt sinnvoll ist. Die Letzte Frage kann ziemlich einfach beantwortet werden. Als Pferdehalter haften Sie für sämtliche Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht wurde. Ohne eine Pferde Tierhalterhaftpflicht haften Sie dabei mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das sind natürlich nur theoretische Grundlagen. Doch wer bereits einmal ein Vorkommnis hatte, weiß wie teuer selbst kleinste Missgeschicke werden können. Übrigens ist es völlig egal, ob bei Ihnen ein Fehlverhalten vorlag oder nicht. Sie haften so oder so. Gleichzeitig beinhaltet die Pferde Tierhalterhaftpflicht auch eine passive Rechtsschutzversicherung, mit der Sie unberechtigte Ansprüche abwehren können. Anders bei Katzen, kann die private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden durch Ihr Pferd eintreten. Hierfür muss eine gesonderte Pferdehaftpflicht abgeschlossen werden!

Pferde Tierhalterhaftpflicht – Versicherungssumme

Möchten Sie eine Pferdehaftpflicht abschließen, ist die Versicherungssumme ein wichtiger Punkt, auf den Sie unbedingt achten sollten. Die meisten Gesellschaften bieten hierbei Summen von 3 bis zu 15 Mill. Euro an.

Wir empfehlen immer eine möglichst hohe Versicherungssumme abzuschließen. 10 oder 15 Millionen hören sich nach viel Geld an. Kommt es aber zu einem Schadensfall mit Personenschaden, kann diese Summe sogar recht wenig sein. Bitte beachten Sie, dass die Pferdehaftpflicht immer nur bis zur vereinbarten Höchstsumme haftet. Geht der Schaden darüber hinaus, sind Sie mit Ihrem Privatvermögen haftbar. Aus diesem Grund macht es durchaus Sinn, eine hohe Versicherungssumme abzuschließen.

Wie sehen die Leistungsinhalte aus

Auch das ist bei der Pferde Tierhalterhaftpflicht eine wichtige Frage. Als Standard sollten in dem ausgewählten Tarif bereits Deckschäden, Flurschäden, Auslandsaufenthalte und auch die Teilnahme an Turnieren gedeckt sein. Ein besonderer Blick wird hierbei auf den Passus von Gastreitern (oder Fremdreitern) zu legen sein. Sollte ein andere Ihr Pferd reiten, wodurch es zu einem Schaden kommt, sollte dieses über die Pferdehaftpflicht bereits eingeschlossen sein.

Auch der Punkt der Reitbeteiligung kann ein wichtiger Fokus werden. Hierbei geht die Versicherung aus, dass ein anderer sich regelmäßig um das Pferd kümmert. Also ein Unterschied zu dem Fremdreiter. Dabei ist es sinnvoll, die Reitbeteiligung namentlich direkt in den Versicherungsschein eintragen zu lassen. Schauen Sie genau nach, wie die Reitbeteiligung bei Ihrer Versicherung deklariert wird.

Pferde Tierhalterhaftpflicht – Forderungsausfall

Dieser Punkt kann bei der Pferdehaftpflicht ebenfalls sehr interessant sein. Ist der Forderungsausfall ein Bestandteil der vertraglichen Leistungen, leistet die Versicherung immer auch dann, wenn Ihnen zum Beispiel ein Schaden entstanden ist, die aber nicht durch die gegnerische Partei ersetzt wird. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn die gegnerische Partei über keinen Versicherungsschutz verfügt. Hier sollte allerdings noch geprüft werden, wie der Forderungsausfall übernommen wird. Teilweise wird dabei gefordert, dass zunächst ein gerichtlicher Titel gegen die gegnerische Partei erwirkt wird.

Pferdehaftpflicht und die Mietsachschäden

Ein sehr wichtiger Passus, der in der Pferde Tierhalterhaftpflicht unbedingt enthalten sein sollte. Nehmen wir an, Sie leihen sich einen Pferdeanhänger. Beschädigt Ihr Pferd nun zum Beispiel den Anhänger bei Ein- oder Aussteigen, kommen Sie für den Schaden auf. Werden aber durch die Haftpflichtversicherung für Pferde auch Mietschäden übernommen, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen.

Welche Laufzeit sollte ich auswählen

Sie können sich für kurze Laufzeiten ebenso wie für längere entscheiden. Der Vorteil bei einer Laufzeit über 3 bis zu 10 Jahren liegt oft darin, dass die Pferde Tierhalterhaftpflicht einen entsprechenden Rabatt bei Abschluss gewährt. Ein Risiko bedeutet das aber für Sie nicht. Denn dem Gesetz nach haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag ohne Frist sofort kündigen können, wenn die Policen Beiträge erhöht werden, das Pferd verstirbt oder an einen anderen Besitzer übergeben wird. Zugleich haben Sie nach dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz das Recht selbst einen langen Vertrag mit 10 Jahren, bereits nach einer Laufzeit von 3 Jahren zu kündigen. Beachten Sie bitte, das es beim Abschluss zu einer Wartezeit (1 – 3 Monat/e) kommen kann. Die Wartezeit bezieht sich dabei vor allem auf Erkrankungen. Unfälle sind meistens sofort versichert.

Warum Sie vergleichen sollten

Unsere Stärke liegt in dem Vergleichen der Pferdehaftpflicht. Gerade hier lohnt es sich fast immer. Mit nur wenigen Klicks können Sie die Gesellschaften, die für eine Pferdehaftpflicht in Frage kommen, einfach vergleichen. Fast immer ergeben sich dabei hohe Einsparungen, obwohl die Leistungen gleich oder identisch sind. Gleichzeitig können Sie mit dem Vergleich Pferde Tierhalterhaftpflicht auch die jeweiligen Leistungen der Versicherungsgesellschaften viel besser abgleichen. Der Vergleich ist übrigens kostenlos und unverbindlich.