Tierversicherung – Häufige Fragen

Einige der üblichen Fragen, in Zusammenhang mit einer Tierversicherung haben wir nachfolgend einmal zusammengestellt. Vielfach wird immer wieder gerne gefragt, wie eine Rechnung einzureichen ist und wie lange der Vorgang dauert. Natürlich hängt das letztlich immer von dem Anbieter selbst ab. Unsere Erfahrungen lassen aber die Angabe von Mittelwerten zu. Die schnellsten Überweisung nach Rechnungserhalt den Betrag sofort noch am gleichen Tag. Im Schnitt dauert das aber zwischen 2 – 4 Tage. Wobei wir in der letzten Zeit feststellen, dass sich die Zeiten mittlerweile bei der Überweisung immer weiter verkürzen.

Doch wie muss ich die Rechnung bei der Tierversicherung einreichen?- Es gibt immer zwei Wege. Gelegentlich kann es sogar so sei, das die Versicherung direkt an den Tierarzt zahlt. Das kommt vor allem bei größeren Operationen vor, die ins Geld gehen. Hier können Tierarzt und Tierversicherung manchmal direkte Absprachen treffen. Aber nicht überall ist das der Fall. In der Regel sollten Sie daher den Tierarzt um eine spezifizierte Originalrechnung bitten.

Wie kann ich die Rechnung einreichen?

Sie können die Rechnung heute bei fast allen Tierversicherungen einfach per Email Anhang einreichen oder direkt über das Kundensystem hochladen. Auch das Übersenden per Fax oder auf dem Postwege ist bei den meisten Tierversicherungen problemlos auf Wunsch möglich. Die Originalrechnung sollte immer aufbewahrt werden, bzw. eine Kopie, sofern Sie das Original per Post übersandt haben.

Einige Versicherungsgesellschaft haben auch ein direktes Schadensformular, was ausgefüllt und zusätzlich der Tierarztrechnung beizulegen ist.

Tierversicherung – Muss ich die Rechnung sofort einreichen?

Nicht unbedingt. Es gibt sogar Versicherungsanbieter, wo Sie die Rechnung innerhalb eines Jahres nach Ausstellung einreichen und sodann erstattet bekommen. Die genauen Fristen sollten Sie aber immer den Versicherungsunterlagen entnehmen, damit es später zu keinen Problemen kommt. Wir empfehlen für eine schneller Erstattung, die Rechnung direkt nach dem Eingriff zu übersenden (das gilt vor allem dann, wenn kein Selbstbehalt vorliegt)

Es kann übrigens Sinn machen, die Rechnungen nicht sofort einzureichen. Das gilt immer dann, wenn Sie eine Tierversicherung mit Selbstbehalt haben. Der Selbstbehalt berechnet sich immer pro eingereichten Schadensfall. Das bedeutet, dass eine Einreichung auch mehrere Tierarztrechnungen von verschiedenen Behandlungen enthalten kann. In diesem Fall wird nur einmalig von der Gesamtsumme der Selbstbehalt abgezogen. Hätten Sie jeden Beleg sofort eingereicht, wäre von jedem Vorgang der Selbstbehalt in Abzug gebracht worden. Sie haben also durch die Bündelung viel Geld gespart.

In der Regel können Sie die Tierarztrechnungen also bis spätestens einem Jahr nach Ausstellungsdatum bei der Tierversicherung einreichen.

Was sollte auf der Rechnung stehen

Die Rechnung zur Erstattung bei der Tierversicherung, sollte die wichtigsten Merkmale zum Haustier enthalten. Also Gewicht, Chip-Nr (sofern vorhanden), Behandlungsgrund.

Vollversicherung oder OP

Wer eine Tierversicherung als Krankenversicherung abschließen möchte, findet hierbei entweder eine Vollversicherung oder eine reine OP-Versicherung. Bei der reinen OP-Versicherung werden ausschließlich die Kosten für medizinische Operationen übernommen. Die maximale Höhe kann dabei den jeweiligen Gesellschaften entnommen werden und unterscheidet sich je nach Angebot. Jeder Versicherungskunde hat so eine maximale Höhe pro Jahr bei einer OP-Versicherung.

Gibt es einen Selbstbehalt und wie funktioniert es

Ja und Nein. Auch hier kommt es auf die ausgewählte Tierversicherung an. Einige Gesellschaften bieten einen Selbstbehalt an (z.B. 20 Prozent) andere nicht und andere wieder überlassen die Wahl dem Kunden.

Die Funktionsweise eines Selbstbehalts bei einer Tierversicherung ist genauso wie bei anderen Versicherungen. Der Selbstbehalt wird pro Rechnung berechnet. Hat Ihnen Ihr Tierarzt also eine Rechnung von 600 Euro vorgelegt, sie haben einen Selbstbehalt von 10 Prozent, wird die Tierversicherung 540 Euro überweisen, 60 Euro gelten in diesem Fall (10 Prozent von 600 Euro) als Selbstbehalt und müssen dann von Ihnen bezahlt werden.

Trick beim Selbstbehalt

Es gibt aber noch einen Trick beim Selbstbehalt, um hier noch Geld zu sparen. Das gilt vor allem dann, wenn der Eigenbehalt nicht in Prozent, sondern in einem festen Betrag vereinbart wurde. Nehmen wir an, es wurden vertraglich 40 Euro als Selbstbehalt gewählt. Dieser wird nun bei jeder Schadenseinreichung in Abzug gebracht und muss von Ihnen bezahlt werden. Der Rest wird von der Tierversicherung überwiesen.

Würden Sie nun aber innerhalb eines Jahres alle Tierarztrechnungen sammeln und gebündelt einreichen, würden nur einmal die 40 Euro abgezogen werden. Somit kann es durchaus Sinn machen, die Rechnungen vom Tierarzt erst einmal zu sammeln und mit dem Einreichen zu warten. In der Regel können die Rechnungen zur Erstattung bis zu einem Jahr nach Behandlung eingereicht werden.

Können alte Tiere versichert werden?

Ja, grundsätzlich bieten das immer mehr Tierversicherungen an. Dabei ist auch der Abschluss einer Vollkrankenversicherung möglich. Umso älter Hunde, Pferde und Katzen aber werden, desto weniger Anbieter stehen zur Auswahl. Ab einem gewissen Alter, kann nur noch eine OP-Versicherung abgeschlossen werden, bei der operative Eingriffe und Nachbehandlungen erstattet werden.

Tierversicherung – Gibt es Rabatte

Ja, bei den meisten Tierversicherungen gibt es diverse Rabattmodelle. Wenn Sie mehr als ein Haustier versichern wollen, bekommen Sie oft einen direkten Nachlass. Dabei kann es sich auch um verschiedene Haustiere (z.B. Hund, Katze) handeln.

Weitere Nachlässe sind bei einer langen Vertragslaufzeit möglich. Wer über 3 Jahre, 5 Jahre oder länger eine Tierversicherung abschließt, kommt in den Genuss. Riskant ist das nicht. Als Versicherungsnehmer haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht. Das können Sie zum Beispiel dann nutzen, wenn die Beiträge erhöht werden oder das Haustier verstirbt bzw. an einen anderen Besitzer übergeben wird. In allen Fällen können Sie mit dem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht sofort den Tierversicherungsvertrag kündigen. Auch dann wenn eine lange Vertragslaufzeit abgeschlossen wurde.

Wartezeit bei der Tierversicherung

Bei vielen Tierversicherungen gibt es eine Wartezeit. Diese kann zwischen 30 – 90 Tagen liegen. IN der Wartezeit werden keine Leistungen bei Krankheiten erfolgen. In der Regel erfolgt aber eine Erstattung, wenn das Haustier einen Unfall hatte. Sollte es jedoch zu einer reinen Krankheit in der Wartezeit kommen, ist diese von einer Erstattung ausgenommen.

Chip bei Haustieren

Hier muss bei dem Abschluss auf die Versicherung geachtet werden. In der Regel ist beim Abschluss einer Tierversicherung kein Chip notwendig. Viele Gesellschaften fordern jedoch, dass Ihr Haustier spätestens bei der ersten Schadenseinreichung über einen Chip verfügt. Hier geht es vor allem darum, dass die Haustiere eindeutig dem Versicherungsvertrag zugeordnet werden können.

Tierversicherung – Freie Tierarztwahl

Ja, grundsätzlich haben Sie bei fast allen Tierversicherungen eine freie Tierarztwahl. Sie können sich also an jeden zugelassenen Tierarzt wenden. Dabei besteht auch –je nach Vertrag- die Möglichkeit bei einem kurzen Aufenthalt im Ausland die dort entstandenen Kosten erstatten zu lassen. So sind Auslandsaufenthalte mit dem versicherten Haustier meistens bis zu 3 Monaten länger und können als Option auch entsprechend verlängert werden.

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