Tierversicherung – Wartezeit

Wer eine Tierkrankenversicherung oder eine Haftpflicht für sein Haustier abschließen möchte, muss bei einigen Gesellschaften mit einer Wartezeit –die sogenannte Karenzzeit- rechnen. Das ist grundsätzlich bei vielen anderen Sach- und Personenversicherungen auch der Fall. Die Auswirkungen und was Sie dabei beachten müssen, haben wir kurz einmal aufgestellt.

Wartezeit in den Tierschutzversicherungen

Die Karenzzeit ist auch bei den Tierschutzversicherungen normaler Standard. Im Gegensatz zu den anderen Personen- und Sachversicherungen ist diese aber durchschnittlich nur auf 30 – 90 Tage begrenzt. Doch was bedeutet das?

  • Abschluss 01.Februar
    Wartezeit 30 Tage
    Leistungsbeginn 01. März
  • Abschluss 01. Februar
    Wartezeit: 90 Tage
    Leistungsbeginn 01. Mai

Die Karenzzeit bei den Tierversicherungen bezieht sich auf den Antragsbeginn bis zum Leistungsbeginn. Das bedeutet, dass die Versicherung nach Abschluss bei einer Wartezeit von 30 Tagen, erst nach Ablauf dieser Zeit leistet. Kommt es in den ersten 30 Tagen zu einem Vorfall, ist dieser nicht abgedeckt. Erst nach 30 Tagen nach dem Abschluss kann die Tierversicherung bei Vorfällen in Anspruch genommen werden!

Beispiel für die Wartezeit

Nehmen wir an, Sie haben eine Tierkrankenversicherung mit Beginn zum 01.02 abgeschlossen. Die Wartezeit bei der Krankenversicherung für das Haustier beträgt 30 Tage. Der Leistungsbeginn ist damit auf den 01.03 datiert.

Warum gibt es die Wartezeit

Wartezeiten sind keine Erfindung in den Tierschutzversicherungen, sondern grundsätzlich bei allen Versicherungsverträgen zu finden. Die Zeit bis zum Leistungsbeginn soll den Anbieter schützen. Dieser möchte verhindern, dass der Versicherungsnehmer den Antrag erst dann stellt, wenn eine Behandlung oder Operation kurz bevorsteht. Der Sinn einer Tierschutzversicherung liegt letztlich darin, auf Dauer einen effektiven Schutz anzubieten und soll nicht erst dann abgeschlossen werden, wenn das Tier plötzlich krank wird.

Wartezeit 1 – 3 Monate

Je nach Gesellschaft müssen Sie mit einer Wartezeit zwischen 1 – 3 Monaten rechnen. Andere hingegen schreiben eine Wartezeit von 1 – 4 Wochen fest. Bitte nutzen Sie daher auch unseren Tierversicherungsvergleich.

Bitte beachten Sie diesen Punkt immer bei Abschluss. Es ist daher sinnvoll, bereits mit Anschaffung oder Geburt des Tieres eine Versicherung abzuschließen, damit künftige Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen in die Leistungen fallen und der Tierhalter damit finanziell entlastet wird.

Karenzzeiten sind bei allen Versicherungstypen (auch für den Menschen) Standard. Leistungen und Wartezeiten können Sie einfach bei einem Tierversicherungsvergleich erfahren.

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