Wartezeit bei Tierkrankenversicherung

Bei dem Abschluss einer Tierkrankenversicherung kann es zu einer Wartezeit kommen. Das ist übrigens auch bei Krankenversicherungen für Menschen vollkommen normal. Die Wartezeit ist unterschiedlich und richtet sich nach der ausgewählten Versicherungsgesellschaft. Im Schnitt liegt sie zwischen 30 – 90 Tagen. Allerdings ist bei vielen Tierkrankenversicherungen eine Leistung bei einem Unfall bereits mit dem ersten Tag enthalten. Die jeweilige Wartezeit bezieht sich dann nur auf Erkrankungen. Haben Sie also eine neue Tierkrankenversicherung mit Wartezeit abgeschlossen, müssen sie zunächst diese Frist abwarten, bis Sie eine Leistung für Ihr Haustier in Anspruch nehmen können. Unfälle –wie gesagt- sind meistens von den Wartezeiten in der Tierversicherung ausgenommen.

Sinn dieser Fristen ist es, das die Versicherungsunternehmen damit verhindern möchten, das Halter Ihre Haustiere erst dann versichern, wenn bereits eine Krankheit entdeckt wurde. Also genau der gleichen Grund, wie wir es bei unseren Versicherungen vorfinden.

Wartezeit nur für Tierkrankenversicherung?

In der Regel ja. Die Wartezeit gibt es meistens nur bei der Tierkrankenversicherung. Nicht jedoch bei einer Halterhaftpflicht. Bei der Tierhalterhaftpflicht beginnt die Leistung mit dem vereinbarten Datum, also in der Regel ohne eine zusätzliche Wartezeit.

Mit Vergleich der Tierkrankenversicherung

Mit einem Vergleich bei der Tierkrankenversicherung, können Sie die Wartezeiten auch direkt einsehen. Nähere Angaben finden Sie dazu meistens in den Detailangaben. Unter Umständen ist es aber auch möglich, individuelle Wartezeiten mit dem Abschluss zu vereinbaren.

Generell raten wir dazu, die Tierkrankenversicherung so früh wie möglich für Hunde, Katzen oder Pferde abzuschließen. So ist Ihr Haustier immer gut geschützt und Sie als Halter erst recht. Mit der Krankenversicherung für das Haustier haben Sie als Halter immer einen festen finanziellen Schutz, um so bei erforderlichen Eingriffen oder Behandlungen nicht erst warten zu müssen. Es sei hier noch einmal kurz erwähnt, das sich die Wartezeit bei der Tierkrankenversicherung meistens nur auf Erkrankungen bezieht, nicht jedoch auf Unfälle. Kommt es in der Wartezeit zu einem Unfall, wird dieser meistens von den Anbietern übernommen.

Fristgerecht Police zahlen

Neben der Wartezeit, gibt es aber auch noch einen weiteren Punkt, der zu beachten ist. So sollten Sie nach dem Abschluss die Rechnung für die Tierkrankenversicherung oder die Halterhaftpflicht immer pünktlich bezahlen. Wer die Frist versäumt, muss damit rechnen, dass bei einem Versicherungsfall die Leistung abgelehnt wird, da keine Zahlung der Police erfolgt ist. Die Nachfolgerechnungen kommen danach immer zu den vereinbarten Zeiten. Die Zahlungsfrist für die folgenden Zeiten beläuft sich meistens auf 30 Tage.

Sicherheit für den Halter mit Sonderkündigungsrecht

Generell lohnt es sich, einen Tierkrankenversicherung über einen langen Zeitraum abzuschließen. Sie profitieren damit auch von günstigen Beiträgen, selbst dann, wenn Ihr Haustier älter wird. Sollte das geliebte Haustier (was wir natürlich nicht hoffen) während der Vertragslaufzeit sterben, kann die Tierkrankenversicherung mit einem Sonderkündigungsrecht (gesetzlich vorhanden) sofort gekündigt werden. Dieses Kündigungsrecht steht Ihnen auch immer dann zu, wenn die Krankenversicherung für das Haustier plötzlich die Beiträge erhöht. Auch in diesem Fall können Sie das Sonderkündigungsrecht sofort ausüben.

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