Pferdehaftpflicht Infos

Um sich vor den Schadensfällen rund um das Pferd abzusichern, bietet die Pferdehaftpflicht alle nötigen Optionen. Wer sich ein Pferd zulegt, weiß, dass es kein günstiges Hobby ist. Die laufenden Kosten im Monat sind enorm. Kommt es dann noch zu einem Zwischenfall, können die finanziellen Folgen unvorhersehbar sein. Eine gute Pferdehaftpflicht Versicherung soll genau davor schützen. Eigentlich gehört sie zur Grundausstattung und sollte bereits vor der Anschaffung eines Pferdes oder einer Reitbeteiligung geplant werden.

Durch ein Pferd kann es schnell bei Dritten zu Personen- und Sachschäden kommen. Diese lassen sich nur durch eine Haftpflichtversicherung für Pferde absichern. Ohne diese, haftet der Halter mit seinem Privatvermögen. Nach dem deutschen Gesetz gibt es für diese Haftung keine Begrenzung. Der Halter ist also immer Ansprechpartner bei Schäden, die durch sein Pferd verursacht wurden. Und das in unbegrenzter finanzieller Höhe. Schützen kann nur eine Pferdehaftpflicht Versicherung. Ohne diese Absicherung kann so ein Vorfall schnell zu Ruin führen.

Haftpflicht für Pferde ist ein Muss

Immer noch besteht der Irrglaube, dass die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch das eigene Pferd verursacht wurden, genutzt werden kann. Diese haftet jedoch nicht für Pferde.
Hier hilft einzig und alleine eine Pferdehaftpflicht. Jeder Schaden, der durch ein Pferd verursacht wurde, muss durch den Halter (wenn diese keine Versicherung hat) bezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn der Pferdehalter keine direkte Schuld an dem Vorfall trägt. Ein Dritter beispielswiese durch eine falsche Bewegung oder Berührung diesen Vorfall herbeiführte. In der Regel ist auch dann der Halter der Haftende.

Wann leistet die Pferdehaftpflicht

Generell leistet die Tierhaftpflicht für Pferde bei folgenden Punkten:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Nur durch die Haftpflichtversicherung für Pferde wird der Halter von der Haftung gegenüber Dritten freigestellt. Die Versicherung leistet dann den entstandenen Schaden. Generell erfolgt das bei Schäden an Mensch und Tier, die durch Ihr Pferd verursacht wurden. Dazu gehören auch Gesundheitsschäden und Todesfälle.

Gleichzeitig haben Sie mit einer Tierhaftpflicht für Pferde auch einen passiven Rechtsschutz.

Was sind Vermögensschäden

Wir empfehlen, Vermögensschäden ebenfalls abzusichern. Dabei handelt es sich oft um indirekte Folgen, die aber zu hohen Kosten anwachsen können. Nehmen wir an, durch Ihr Pferd kommt es zu einem Verkehrsunfall. Einer der Autofahrer verpasst nun seinen Flug oder seine Bahn. Die dafür anfallenden Kosten (Umbuchung, etc.) muss ebenfalls der Pferdehalter in vollem Umfang tragen, werden aber durch den Punkt Vermögensschäden mit abgesichert.

Flur- und Mietschäden beachten

Bei dem Abschluss sollten Sie auf den Posten Sonderfälle achten. Nicht immer sind alle möglichen Versicherungsvorfälle in der normalen Tierversicherungspolice enthalten. Wichtig ist hierbei, dass auch Flur- und Mietschäden abgesichert sind, bzw. sich gegen geringen Aufpreis mitversichern lassen. Damit haben Sie als Pferdehalter eine Absicherung, wenn das Tier Schäden auf der Weide oder in der Pferdekoppel (oder Anhänger, Stall, etc.) anrichtet.

Reitbeteiligung in der Pferdehaftpflicht

Die Reitbeteiligung ist nicht immer automatisch eingeschlossen. Oft besteht diese Möglichkeit nur als zusätzliche Option. Hier gilt zu unterscheiden, zwischen einem Gastreiter und einem mit Beteiligung. Ein Gastreiter, reitet das Pferd nur gelegentlich und ist über die normale Police abgesichert.
Eine Reitbeteiligung hingegen unterstellt eine dauerhafte Nutzung, also nicht nur ein gelegentliches Reiten und ist damit in den meisten Verträgen nicht abgesichert. Oft geht das nur über einen Zusatz in der Tierhaftpflicht für Pferde.

Vorsicht bei betrieblicher oder gewerblicher Nutzung

Wird das Pferd betrieblich oder gewerblich genutzt, reicht in der Regel die normale Versicherung nicht aus. Hier wird eine Schulpferdhaftpflichtversicherung benötigt.

Wird das Pferd hingegen regelmäßig an Dritte verliehen, benötigen Sie eine Verleihpferdehaftpflicht.

Turniere oft Sonderoption

Ähnliches gilt, wenn das Pferd an Turnieren teilnimmt. In diesem Fall muss der Vertrag für die Pferdehaftpflicht erweitert werden. Die normale Police deckt diese Punkte (Gefahren bei einem Turnier) meistens nicht ab. In der Regel kann aber einfach mit Vertragsschluss für die Tierhaftpflicht eine erweiterte Option für Turniere angekreuzt werden.

Passiver Rechtsschutz bei der Tierhaftpflicht Pferde

Kommt es zu einem Zwischenfall mit Ihrem Pferd, sind Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten nicht selten. Häufig muss eine Klärung vor Gericht erfolgen. Dabei entstehen erhebliche Kosten. Diese werden ebenfalls durch die Pferdehaftpflicht getragen. Die Haftpflichtversicherung prüft ob ein Dritter einen berechtigten Anspruch hat. Ist das der Fall, wird dieser Schaden in finanzieller Form ausgeglichen. Bei Forderungen die unberechtigt oder zu hoch sind, wehrt Ihre Pferdehaftpflicht Versicherung diese ab. Die anfallenden Gerichtskosten werden dabei übernommen.

Günstige Versicherungen für das Pferd finden

Viele Halter schrecken bei der Suche nach einer guten aber zugleich auch günstigen Pferdehaftpflicht zurück. Dabei ist diese Versicherung unbedingt ein Muss, um sich vor dem finanziellen Aus abzusichern. Unsere Erfahrung zeigt, dass die monatlichen bzw. jährlichen Kosten für diese Absicherung gar nicht einmal so hoch ausfallen müssen.

Der Tarif bei der Versicherungspolice richtet sich nach folgenden Kriterien. Zu einem die gewünschte Deckungssumme, also die maximale Versicherungssumme. Des Weiteren nach dem gewünschten Leistungsumfang und zuletzt noch nach der Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung. Generell kann der Versicherungsnehmer auch eine Tierhaftpflicht ohne Selbstbeteiligung auswählen, diese erweisen sich aber häufig als sehr teuer. Beim Leistungsumfang entscheidet auch, ob das Pferd selbst geritten wird, ein Aufzuchtpferd oder ein Gnadenbrotpferd ist.

  • Gewünschte Deckungssumme
  • Selbstbeteiligung gewünscht?
  • Leistungsumfang
  • Oft gibt es einen Beamtenbonus

Ebenso entscheidend ist natürlich ebenso die Anzahl der zu versichernden Pferde. Handelt es sich nur um ein oder mehrere Pferd/e. Einige Versicherungen bei der Tierhaftpflicht werten auch den beruflichen Status beim Versicherungsnehmer. So erhalten zum Beispiel Beamte meistens einen Bonus bei den Prämien. Generell kann fast immer auch eine Reitbeteiligung kostenfrei abgesichert werden.

Hinweis zur Deckungssumme

Bei der Deckungssumme rund um die Tierhaftpflicht kommt es häufig zu Fehlern. Gerne wird diese zu niedrig angesetzt, um so Kosten bei den Prämien zu sparen. Das jedoch kann ein teurer Fehler werden. Gerade wenn es zu Personenschäden kommt, können die Kosten nach oben schellen. Übersteigt die Schadenssumme die vereinbarte Deckung, muss der Pferdehalter die Differenz aus seinem privaten Vermögen bezahlen und ist dafür in voller Summe haftbar.

Generell raten wir dazu, die Deckungssumme bei der Pferdehaftpflicht auf mindestens 5 Millionen anzusetzen.

Vertragsdauer gut beachten

Wer heute einen Vertrag schließt, bevorzugt meistens kurze Laufzeiten. Das ist verständlich, schließlich weiß keiner so genau, was in einem Jahr ist. Allerdings gibt es gute Gründe einen Vertrag über einen längeren Zeitraum abzuschließen. So auch bei den Tierversicherungen. Umso länger Sie diese abschließen, desto günstiger wird die Prämie. Sollten die Beiträge im nächsten Jahr steigen, haben Sie im deutschen Recht ein Sonderkündigungsrecht. Wenn die Prämie für eine Versicherung angehoben wird, dürfen Sie unabhängig von den vereinbarten Laufzeiten, den Vertrag fristlos kündigen. Sie sind also selbst bei längeren Vertragslaufzeiten gut abgesichert.

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